19. April 2024

Greenworkx Mietmaschinen-Park

Was ist Miete?

Wenn der Vermieter einem Kunden als Mieter eine Maschine zur Verfügung stellt, damit dieser Arbeiten unter seiner eigenen Verantwortung durchführt. Die Maschine bleibt Eigentum des Vermieters. Der gewünschte Mietzeitraum wird unverbindlich vereinbart, Mietsatz und Mietbetrag richten sich jedoch nach der tatsächlichen Mietdauer. Mietgeräte sollten mindestens 24 bis 48 Stunden vor dem effektiven Einsatz bei uns vordisponiert werden.


Der Mietsatz

Der jeweilige Mietsatz enthält die Abgeltungen für die Abnutzung des Gerätes durch den vorgesehenen Gebrauch, die Abschreibung und Finanzierung sowie die sonstigen damit verbundenen Kosten. Die Höhe des Mietsatzes ist der gültigen Mietpreisliste zu entnehmen und ist abhängig von Maschinenart und Mietdauer. Bei Überschreiten eines Wochenmietsatzes wird je Kalendertag 1/7 dieses Mietsatzes berechnet. Bei Überschreiten des Monatsmietsatzes wird je Kalendertag 1/30 des Monatsmietsatzes berechnet.


Die Mietvereinbarung

Durch die Anerkennung des Mietprotokolles, welches bei der Abholung oder der Lieferung des Gerätes ausgestellt wird, akzeptiert der Mieter die Mietbedingungen und die laut aktueller Mietpreisliste gültigen Mietsätze. Die Vereinbarung wird für einen bestimmten Einsatzort abgeschlossen, bei Änderung dieses Einsatzortes ist der Vermieter sofort zu verständigen. Die Vereinbarung einer Stillstandsmiete ist nur für den Jahreswechsel, in der Zeit vom 20.12. bis zum 31.01. möglich. Diese Möglichkeit besteht nur für Maschinen und nicht für Verbaumaterial.


Was ist in der Miete nicht enthalten?

Nicht enthalten sind Bedienungspersonal. An- und Abtransport, Einschulung, Treibstoffe und Öle, Wartungsarbeiten, Verschleißmaterial, Reinigung sowie Schäden aller Art, die nicht auf die normale Abnutzung zurückzuführen sind. Bei den Tages- und Wochenmietsätzen sind die anteiligen Wartungsarbeiten in den Mietsätzen enthalten. Bei Mieten, für welche Monatsmietsätze zur Anwendung kommen, werden die Servicekosten gesondert verrechnet. Gegen vorherige Vereinbarung können die Servicearbeiten auch durch den Betreiber auf dessen Kosten durchgeführt werden. Dabei sind Wartungsintervalle und Vorschriften genau einzuhalten. Am Wartungsaufkleber sind die Arbeiten mit Datum, Zählerstand und Unterschrift zu bestätigen.


Wofür haftet der Mieter?

Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für alle Beschädigungen, für die Einhaltung der Serviceintervalle sowie für Verlust und Diebstahl. Für Folgeschäden, die aus dem Einsatz des Gerätes während der Vermietung resultieren, haftet ausschließlich der Mieter. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter klag- und schadlos zu halten, wenn dieser aus Schadensereignissen die in Zusammenhang mit dem Mieteinsatz stehen, von dritten Personen haftbar gemacht wird.


Wogegen soll sich der Mieter absichern?

Jeder Mieter soll sich eigenverantwortlich gegen Maschinenbruch, Verlust, Diebstahl, Fehlbedienung, Absturz, Katastrophen etc. entsprechend einem Versicherungspaket mit einer Vollkaskoversicherung absichern. Selbstbehalt je nach Geräteart 200,- Euro bis 500,- Euro je Schadensfall. Bei Großgeräten, mit einem Neuwert von über 50.000,- Euro beträgt der Selbstbehalt 5.000,- Euro je Schadensfall. Verbaumaterial ist im Versicherungspaket nicht enthalten. Wichtig: Der Schadensfall muss am Tag des Vorfalls per Fax gemeldet werden. Meldungen über Vorfälle, die länger als drei Arbeitstage zurückliegen, werden ohne Gewähr auf positive Erledigung entgegengenommen.


Von wann bis wann wird die Miete berechnet?

Miete wird für den Zeitraum berechnet, für den das Gerät dem Vermieter nicht zur Verfügung steht. Also von dem Zeitpunkt an, ab dem über Anordnung des Mieters das Mietgerät zur Abholung oder zur Lieferung bereitgestellt wird, bis zur Rückgabe der betriebsbereiten Maschine am Mietstützpunkt des Vermieters. Abholung und Rücklieferung müssen während der Normalarbeitszeit des Vermieters erfolgen (für schwere Maschinen, z.B. Kanalbaugeräte, muss auch für die Rücklieferung ein Termin telefonisch vereinbart werden).


Wie darf das Mietgerät benutzt werden?

Das Mietgerät darf nur von eingewiesenem oder entsprechend geschultem Fachpersonal bedient werden. Der wöchentliche Mietsatz unterstellt eine 40-Stunden-Woche. Mehrstunden oder ein Schichtbetrieb müssen gesondert vereinbart werden. Einsätze Untertage oder am Wasser sind nur mit schriftlichem Einverständnis gestattet.


Die Mietverrechnung

Mietrechnungen werden monatlich oder nach Rücklieferung des Gerätes gestellt und sind sofort ohne jegliche Abzüge zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 15% p.a. zu berechnen und nach einmaliger Mahnung mittels eingeschriebenem Brief das Mietgerät auf Kosten des Mieters zurückzuholen. Bei Neukunden kann eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete im Voraus verlangt werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.


Vertragsabschluss und Vertragsgültigkeit

Schriftliche Mietverträge unterliegen deutschem Recht. Für diese ist der Mieter entsprechend den gesetzlichen Gegebenheiten verantwortlich. Rechtsverbindlich für die Anmietung von Mietmaschinen und -geräten sind die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für die Vermietung von Baumaschinen und Baugeräten auf der Vorder- und Rückseite des Mietvertrages.

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